Der Tarifvertrag für die Leiharbeit
Die Grundlage unserer Zusammenarbeit

Tarifverträge regeln die grundlegenden Arbeitsbedingungen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien – so auch der BAP-Tarifvertrag. Dessen Abkürzung steht für einen Tarifvertrag, der bei Personaldienstleistern zum Einsatz kommt. Er wurde erstmals im Jahr 2003 zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (kurz: BAP) und den Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (kurz: DGB) geschlossen. Somit regelt er bundesweit die tarifwerklichen Bestimmungen für die Zeitarbeit.

Haben Sie Fragen zum Tarifvertrag? Wir beraten Sie gerne persönlich:

02331 - 367 590

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Individuelle, vertraglich geregelte Arbeitszeit
  • Gestaffelte Tarifentgelte & Erfahrungszuschläge
  • Regelungen zu Sonderzahlung bei Nacht-, Sonn-, Feiertags- & Mehrarbeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Gesetzlicher Arbeitsschutz
  • Urlaubsansprüche (gestaffelt von 24 bis 30 Tagen im Jahr)
  • Weihnachts- & Urlaubsgeld
  • Volle Sozialversicherungspflicht
  • Gesetzlicher Kündigungsschutz

Bei uns von empleada GmbH Personaldienstleistungen sind Sie als Zeitarbeitnehmer im Rahmen des Tarifvertrags festangestellt und üben Ihre Tätigkeit bei einem unserer Kundenunternehmen aus. So erhalten Sie von uns einen tariflich festgelegten Arbeitsvertrag und haben damit auch Anspruch auf die üblichen Sozialleistungen sowie eine faire Vergütung.